Hüpfburgen-Partyverleih-Frank
Inhaber: Josef Frank
Unsere AGB´s:
Allgemeine Mietbedingungen für die Miete von Hüpfburgen und Partyzubehör (AMB) AGB´s:
Mit der Unterzeichnung des Übernahme/Lieferschein anerkennt der Mieter unsere Vertragsbedingungen und verpflichtet sich zur Einhaltung der einzelnen Punkte.
Ab der Übernahme haftet der Vermieter NICHT bei Unfällen oder Sachbeschädigungen, die sich durch den Betrieb der Mietartikel ergeben. Ab der Abholung/Übernahme übernimmt der Mieter die Haftung und Aufsichtspflicht!
Mietdauer:
Die auf den angegebenen Mietpreis bezogene Mietdauer beträgt einen Kalendertag. Bei längerer Mietdauer wird die genaue Abhol- und Rückgabezeit mit der Auftragsbestätigung vereinbart.
Bei Überschreitung des vereinbarten Termins wird ein weiterer Miettag verrechnet.
Haftung:
Ab dem Zeitpunkt der Abholung oder Übergabe bei Lieferung liegt die HAFTUNG und AUFSICHTSPFLICHT bis zum Zeitpunkt der Rückgabe oder Abholung beim Mieter. Die Hüpfburgen dürfen nur von KINDERN benutzt werden, auf die maximale Anzahl der Kinder achten. Erwachsene würden die Hüpfburg beschädigen, wie viele Kinder in die Hüpfburg dürfen ist bei jeder Hüpfburg angegeben! Der Mieter hat die Hüpfburg ordentlich zu befestigen! Bei starken Wind darf die Hüpfburg nicht benutzt werden, sie ist unverzüglich um Gefahr für die Kinder abzuwenden außer Betrieb zu nehmen! (IMMER vergewissern dass NIEMAND mehr in der Hüpfburg ist! Bevor das Gebläse ausgeschaltet wird!) Essen Trinken, Schuhe, Sand, Haustiere und spitze Gegenstände sind in der Hüpfburg verboten.
Bei unsachgemäßer oder fahrlässiger Verwendung/Handhabung sowie bei Diebstahl oder Beschädigung, welche nicht durch den normalen Gebrauch/Verwendung entstanden sind, auch wenn diese durch dritte Personen entstanden sind oder verursacht wurden, haftet der Mieter in jeden Fall im vollem Umfang und zu ungeteilter Hand. Er hat jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied oder Mangel und jeden Minderwert dem Vermieter zu ersetzten.
Fehlende bzw. beschädigte Artikel oder Zubehörteile werden mit dem vollen Wiederbeschaffungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Zubehör wird mit Zubehöraufstellung und vollzählig übergeben, und bei der Rückgabe wieder kontrolliert.
Für Beschädigungen an den Hüpfburgen, Geräten oder Anhängern hat der Mieter dem Vermieter den von dritten in Rechnung gestellten Reparaturpreis, bzw. wenn keine Reparatur möglich oder unwirtschaftlich wäre den Preis für die Neuanschaffung zu erstatten.
Für Schäden am Mietobjekt/Gegenstand, die aus Umwelteinflüssen resultieren (Wind, Regen, Hagel etc.) haftet der Mieter im Rahmen seines Verschuldens.
An den Mietartikel/Objekten darf ohne die Zustimmung des Vermieters keine Veränderung, wie Beschriftungen, Beklebungen vorgenommen werden!
Der Mieter hat für eine gesicherte Aufbewahrung und Transport zu Sorgen, und Haftet für Schäden aus Wildbiss, Haustierschäden, Vandalismus, Diebstahl, Verlust oder Umwelteinflüssen.
Der Mieter verpflichtet sich , die Mietobjekte in einwandfreien Zustand, gereinigt, TROCKEN, und wie bei der Abholung geschlichtet, gefaltet oder gerollt wieder zu retournieren/übergeben.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei Nichteinhaltung die Notwendigen Reinungs-Trocknungs-und /oder Reparaturkosten zusätzlich in Rechnung zu Stellen.
Bei verschweigen/nicht Bekanntgabe von aufgetretenen Schäden welche die weitere Vermietung des Mietgegenstands verhindern, werden inklusive der daraus entstehenden Unkosten dem verantwortlichen/letzten Mieter in Rechnung gestellt!
Eigentum:
Die Mietartikel stehen im Eigentum des Mieters! Der Mieter ist somit weder zur Untervermietung noch zur Verpfändung oder sonstige Weitergabe berechtigt!
Mieter-Pflichten:
Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördliche Auflagen zu beachten.
Der Mieter übernimmt die Einholung sämtlicher notwendiger Bewilligungen/Genehmigungen oder Nutzungsgebühren für fremde/öffentliche Grundstücke auf eigene Kosten.
Vor Aufbau/Aufstellen hat sich der Mieter zu überzeugen/erkundigen, das ein Aufstellen/Verankern möglich ist. Auf im Boden verlegte Kabel, Rohre und Leitungen, Freileitungen, Zäune, Äste, spitze Gegenstände am Boden ist zu achten/zu erfragen.
Auf genügend Abstand (mindestens 1Meter) zu Bäumen, Zelten, Mauern usw. achten!
Griller, offenes Feuer, Sand, usw. bitte weit genug entfernt von der Hüpfburg positionieren.
Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht beginnt bereits beim Aufbau und endet erst nach dem Abbau! Der Mieter hat dafür zu sorgen das niemand die Hüpfburgen benutzt solange diese noch nicht am Boden gesichert sind und vollständig mit Luft gefüllt sind! Das Gebläse muss währen dem Betrieb immer laufen! Sollte das Gebläse ausfallen oder ausgeschaltet werden, muss sofort sichergestellt werden, dass niemand mehr in der Hüpfburg ist. Das Gebläse ist ein Elektrisches Gerät, Gerät und Kabel sind
kein Spielzeug! Und somit Kinder fern zu halten. Bei starken Wind oder Böen hat der Mieter die Hüpfburg unverzüglich außer Betrieb zu nehmen! Sollten gefahren Auftreten hat der Mieter unverzüglich die Gefahren abzuwenden und den Vermieter zu kontaktieren.
Schlechtwetter:
Die Hüpfburgen sollen grundsätzlich nicht nass werden. Im Zubehör ist eine rote Regenplane enthalten, sollte es zu regnen beginnen, dann bitte das Gebläse nach Vergewisserung das keine Kinder mehr in der Hüpfburg sind abschalten, die Hüpfburg sinkt schnell zusammen. Dann die rote Regenplane über die Hüpfburg ziehen und mit den im Zubehör enthaltenen Heringen befestigen.
Eine Nasse Hüpfburg darf nicht zusammengerollt und in den Transportsack verpackt werden, sie würde innerhalb kurzer Zeit schimmeln! Eine nass gewordene Hüpfburg muss mit laufenden Gebläse 3-4 Stunden getrocknet werden bis auch die Nähte wieder Trocken sind. Es empfiehlt sich zusätzlich die Hüpfburg mit Handtüchern zu trocknen.
Wenn die Hüpfburg bei der Rückgabe oder Abholung nass ist, wird eine Trocknungs-Pauschale von 90€ verrechnet!
Wir ermöglichen deswegen bei Schlechtwetter vor der Abholung bzw. Lieferung der Hüpfburgen eine kostenlose Stornierung!
Wenn die Hüpfburg schon abgeholt oder geliefert wurde, wird die Hälfte des Tagesmietpreises zurückerstattet.
Zahlungsbedingungen:
Alle angegebene Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Rechnungserhalt ohne Abzug sofort in BAR oder PAYPAL zu bezahlen.
Angebote:
Jegliche von uns erstellte Angebote sind FREIBLEIBEND.
Solang das Angebot nicht Schriftlich gebucht wird behalten wir uns vor anderweitig zu Vermieten.
Gebuchte Termine sind erst nach unserer Bestätigung gültig und bindend.
Kaution:
Die vereinbarte Kaution ist bei Abholung bzw. bei der Zustellung fällig, und wird bei der Rechnung in Abzug gebracht!
Rücktritt:
Falls ein Rücktritt gewünscht wird fallen bis 7 Tage vor dem Mietbeginn keine Kosten an.
3 bis 6 Tage vor Mietbeginn 30% Stornokosten.
1 bis 3 Tage vor Mietbeginn 50% Stornokosten.
Am Tag des Mietbeginn 80% Stornokosten.
Bei Schlechtwetter am gebuchten Tag, wenn der Mietgegenstand noch nicht abgeholt/geliefert wurde: Kostenlose Stornierung.
Bei Schlechtwetter am gebuchten Tag, wenn der Mietgegenstand schon abgeholt/geliefert wurde: 50% Stornokosten.
Verlust oder Beschädigung von Zubehör:
Für beschädigtes oder verlorenes Zubehör werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt!
Prüfungen:
Unsere Hüpfburgen sind EN geprüft, und werden jährlich überprüft.
Zusätzliche Mietbedingungen für die Miete von Autoanhängern:
1) Details der Miete:
Grundsätzlich gilt, dass der Miettag 24 Stunden dauert, werden die 24 Stunden überschritte werden angefangene Miettage zur Gänze in Rechnung gestellt.
Die vereinbarte Mietzahlung ist bei Abholung des Anhängers zuzüglich der vereinbarten Kaution zu leisten. Diese vom Mieter zu leistende Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit seinen gegebenenfalls aufgetretenen Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Dies betrifft Kosten für Reparaturen, Reinigung, Ersatz für Verlorenes Zubehör und/oder allfälliger Verwaltungsstrafen. Verwaltungsstrafen welche später eintreffen werden dem jeweiligen Mieter nachverrechnet!
2) Nutzung:
Der Mieter ist für die Dauer dieses Mietvertrages der Halter des Fahrzeuges im Sinne der kraftfahrrechtlichen und kraftfahrzeuhaftpflichtrechtlichen Bestimmungen. Der Mieter bestimmt nach Übernahme den Fahrzeugeinsatz nach seinen Anforderungen
ohne Einflussnahme durch Fa. Partyverleih-Frank.
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt zuvor die schriftliche Erlaubnis hierzu. Eine Untervermietung ist keinesfalls gestattet! Der Mieter verpflichtet sich insbesondere im falle gewerbsmäßiger Nutzung-die damit verbundenen gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Obliegenheiten genau einzuhalten und das Fahrzeug so einzusetzen, wie es den Zulassungsbestimmungen entspricht (Abmaße, Gewichte, Transportgut, Stützlast usw.) Ohne gültige Konzession darf kein gewerbsmäßiger Güterverkehr durchgeführt werden! Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass eine Haftung/Versicherung Transportgut oder Lebendvieh explizit ausgeschlossen ist! Der Mieter darf am Fahrzeug keine technischen Änderungen vornehmen oder ausführen lassen, optisch nichts Verändern, keine Lackierung, Aufkleber oder Folien anbringen. Der Mieter darf das Fahrzeug wenn nicht ausdrücklich erlaubt, ausschließlich in den geografischen Grenzen Österreichs nutzen!
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen. Der Mieter versichert mit der Unterzeichnung, im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung zu sein.
3) Storno:
Ein Storno bis 24 Stunden vor Mietbeginn ist IMMER kostenlos! Bei späteren Storno stellen wir 35% der Gesamtmiete in Rechnung!
4) Fahrzeug pflege, Versicherung, Verhalten im Schadensfall:
Dem Mieter wird vom Vermieter ein betriebs- und verkehrssicheres sowie gereinigtes Fahrzeug für die Mietdauer zur Verfügung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich mit dem gemieteten Fahrzeug pfleglich umzugehen. Erfolgt die Vermietung für längere dauer (mehr als 3 Tage) verpflichtet sich der Mieter die Reifendrücke und die Beleuchtung zu prüfen, und im Bedarfsfall auf eigene Kosten zu ergänzen/tauschen. Im falle eines Technischen Gebrechens ist umgehend der Vermieter Partyverleih-Frank zu verständigen, den Anweisungen des Vermieters ist ausnahmslos folge zu leisten!
Für das gemietete Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung. Der Mieter nimmt zur Kenntnis dass weder die Ladung noch Schäden an der Ladung, dem Anhänger oder dem Zugfahrzeug von einer Versicherung abgedeckt sind, und sohin auftretende Schäden vom Mieter zu tragen sind. Es werden dem Mieter die Reparaturkosten, oder wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre, der wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Wird der Mieter während der Nutzung verschuldet oder unverschuldet in einem Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand, Hagel, Hochwasser oder ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadens-hergangs zu sorgen, und hat der Fa. Partyverleih-Frank einen schriftlichen Unfallbericht mit Unfallskizze und Daten der Unfallbeteiligten zu übergeben.
5) Sorgfaltspflicht:
Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen Park/Abstellvorschriften und Gesetze (insb. StVO, KFG, KDV), während der Nutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich Sache des Mieters, der die Fa. Partyverleih-Frank hinsichtlich sämtlicher Strafen, Gebühren, Besitzstörungsanzeigen oder sonstigen Kosten Schad- und klaglos zu halten hat. Der Mieter ist dazu verpflichtet das Fahrzeug vor Überbeanspruchung (Höchstzulässiges Gesamtgewicht) in jeder weise zu Schützen, Ladegut so zu sichern, dass weder Personen gefährdet werden, noch das Mietfahrzeug beschädigt wird! Auf das maximal zulässige Gesamtgewicht, sowie auf die maximale Breite/Länge/Höhe ist zu achten! Es ist vor jeglicher Durchfahrt die Fahrzeughöhe (mit Ladung) zu prüfen! Der Mieter haftet für alle Schäden welche in der Mietzeit wegen Bedienungs oder Fahrfehlern, Überbeanspruchung, zu wenig Reifendruck oder Verletzung sonstiger Pflichten während der Miete vom Mieter oder Dritten verursacht sind. Und zwar auch dann, wenn die Schäden erst nach Rückgabe des Fahrzeug auftreten oder sichtbar werden! Der Mieter ist verpflichtet die Ladungssicherung ordnungsgemäß auszuführen.
6) Fahrzeugrückgabe und Abrechnung:
Bei der Rückgabe ist das Fahrzeug und das angeführte Zubehör in dem Zustand wie Übernommen zu retournieren. Dass heißt das Fahrzeug ist sauber und unbeschädigt, sowie sämtliches Zubehör und Papier vollständig zu übergeben.
Wird bei der Rückgabe ein Schaden festgestellt oder fehlen Teile/Zubehör/Papiere, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat. Dem Mieter werden die Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt!
Eine Rückgabe vor Ablauf des Mietverhältnisses ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich, ein Anspruch auf aliquote Rückerstattung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der verinbarten Mietzeit, so haftet der Mieter für alle sich aus einer verspäteten Rückgabe ergebenden Schäden und Nachteile, sowie für die daraus entstehenden Kosten.
7)Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Standort der Fa. Partyverleih-Frank in Schöngrabern, Hübelgrund 77. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Hollabrunn.